Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1984 - 11 a NE 38/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1825
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1984 - 11 a NE 38/81 (https://dejure.org/1984,1825)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.03.1984 - 11 a NE 38/81 (https://dejure.org/1984,1825)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. März 1984 - 11 a NE 38/81 (https://dejure.org/1984,1825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hubschrauberlandeplatz; Luftrechtliche Genehmigung; Verlegung; Weg; Promenade; Abwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 1 Abs. 7
    Bauleitplanung: Einschränkung der planerischen Gestaltungsfreiheit durch Schaffung vollendeter Tatsachen, Sicherheitsinteressen [hier: Schutz vor Terrorakten] als lediglich privater Belang

Papierfundstellen

  • BauR 1984, 489
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 N 06.2623

    Normenkontrolle; Straßenbebauungsplan; Erforderlichkeit der Planung;

    Hierin läge ein Verstoß gegen den auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG vom 1.4.2004 Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 21), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. auch OVG NRW vom 23.3.1984 BauR 1984, 489; BayVGH vom 14.5.1997 BayVBl 1998, 468; zum Folgenbeseitigungsanspruch in diesen Fällen vgl. BVerwG vom 23.8.1993 a.a.O.).

    Dem steht nicht entgegen, dass in die Abwägung grundsätzlich nur private oder öffentliche Belange eingestellt werden dürfen, die bodenrechtlich relevant sind (OVG NRW vom 23.4.1984 BauR 1984, 489; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1 RdNr. 110).

  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 1 B 06.517

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sachbescheidungsinteresse

    Hierin läge ein Verstoß gegen den auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwGvom 1.4.2004 Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 21), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. auch OVG NRW vom 23.3.1984 BauR 1984, 489; BayVGH vom 14.5.1997 BayVBl 1998, 468; zum Folgenbeseitigungsanspruch in diesen Fällen vgl. BVerwG vom 23.8.1993 a.a.O.).

    Dem steht nicht entgegen, dass in die Abwägung grundsätzlich nur private oder öffentliche Belange eingestellt werden dürfen, die bodenrechtlich relevant sind (OVG NRW vom 23.4.1984 BauR 1984, 489; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1 RdNr. 110).

  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 N 04.1201

    Biomasse-Heizkraftwerk: Bebauungsplan der Gemeinde Wenzenbach für unwirksam

    Jedoch darf eine Gemeinde nicht an der rechtswidrigen Schaffung vollendeter Tatsachen mitwirken (OVG NW vom 23.3.1984, BauR 1984, 489) oder von derartigen ausgehen und infolge dessen andere Möglichkeiten der Problemlösung oder einer alternativen Standortfindung schlechthin ausschließen.
  • OLG Naumburg, 27.11.2008 - 1 U 43/08

    Rechtsfolgen der rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im

    Die anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere § 35 BauGB, waren weder neu noch in ihrem Regelungsgehalt ungewiss; es existierte vielmehr eine gefestigte Rechtsprechung zur Privilegierung von Anlagen, die nur im Außenbereich ausgeführt werden können (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; vgl. nur beispielhaft: BGH, Urteil vom 14. Juni 1984, III ZR 68/83 - u.a. BauR 1984, 489 = ZfBR 1984, 298, die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung einer Schweinemastanlage betreffend), wie es hier auf die geplanten Putenmastanlagen der Klägerin zutraf.
  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 N 04.1103

    Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung,

    Jedoch darf eine Gemeinde nicht an der rechtswidrigen Schaffung vollendeter Tatsachen mitwirken (OVG NW vom 23.3.1984, BauR 1984, 489) oder von derartigen ausgehen und infolge dessen andere Möglichkeiten der Problemlösung oder einer alternativen Standortfindung schlechthin ausschließen.
  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 NE 04.1221

    Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung,

    Jedoch darf eine Gemeinde nicht an der rechtswidrigen Schaffung vollendeter Tatsachen mitwirken (OVG NW vom 23.3.1984, BauR 1984, 489) oder von derartigen ausgehen und infolge dessen andere Möglichkeiten der Problemlösung oder einer alternativen Standortfindung schlechthin ausschließen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht